Kfz-Sachverständiger Peter Sicken in Siegburg
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Registrieren & Geschäft übernehmenKfz-Sachverständiger Peter Sicken Dienstleister
Auf dem Kellersberg 20
53721
Siegburg
Beschreibung
Bei einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen damit ein Schadengutachten erstellt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700Euro). Fragen Sie mich, ich gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens. Lassen Sie sich nicht Ihre Rechte nehmen. Wenden Sie sich an mich für ein objektives, professionelles Gutachten.