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MiFID-Recorder - Telefonaufzeichnung in München

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MiFID-Recorder - Telefonaufzeichnung Telefongeschäfte

Rüdesheimer Straße 11
80686 München

Beschreibung

Der MiFID-Recorder ist die einfache & zertifizierte Taping Lösung gemäß MiFID II. Dadurch sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit BaFin Lizenz nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet telefonische oder per Video geführte Beratungsgespräche, sowie die damit in Verbindung stehende elektronische Kommunikation aufzuzeichnen und revisionssicher zu speichern.
Gemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO), sogenannte 34f Vermittler, zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Beratungsgespräche, sowie der weiteren elektronischen Kommunikation, verpflichtet.
Während die MiFID II bzw. WpHG Aufzeichnungspflicht eine Speicherdauer von 5 Jahren vorsieht, müssen die im Rahmen des FinVermV Tapings erstellten Aufzeichnungen sogar 10 Jahre aufbewahrt werden.

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