Brandschutztechnik Pennicke in Friesoythe
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Beschreibung
Unsere Leistungen im Überblick
Prüfung – Wartung – Füllung – Verkauf
tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Brandschutztüren und Brandschutztore
Prüfung – Wartung – Füllung – Verkauf
Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14 406 Teil 4, sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.
Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten).
Die Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4 und die Prüfung nach § 15 BetrsichV. dient vor allem:
- der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette mit Angabe der letzten Überprüfung. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.
Als Fachbetrieb übernehmen wir diese Überprüfungen und Wiederherstellungen vollständig.