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Notar Dr. Karsten Knobloch in Eisenach

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Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag
08:00 - 12:30
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Mittwoch
08:00 - 12:30
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Donnerstag
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Freitag
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Notar Dr. Karsten Knobloch Dienstleister

Johannisplatz 14
99817 Eisenach

Beschreibung

Wir bitten höflichst um Ihr Verständnis, dass auch unser Geschäftsbetrieb zu Ihrem und unserem Schutz bis auf Weiteres anlässlich der Covid-19-Pandemie erheblich eingeschränkt werden muss.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist der Zutritt zum Notariat nur noch unter der Einhaltung der 3 G-Regel, d.h. geimpft, genesen oder getestet, möglich.

Grundsätzlich sollte das Notarbüro nur betreten werden, wenn Ihre Anwesenheit zu einem konkret vereinbarten Termin – namentlich zu einer Beurkundung – notwendig ist. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Vermittler und Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) können dabei zugelassen werden, insofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann - Beurkundungsraum 1. OG auf maximal 5 Personen begrenzt (nicht barrierefrei), Beurkundungsraum EG auf 2 Personen begrenzt.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Maske während Ihres gesamten Aufenthaltes im Notariat, also auch während der Dauer einer Beurkundung - ordnungsgemäß, d.h. auch die Nase abdeckend - zu tragen ist.

Sollten Sie als Beteiligter einer notariellen Urkunde gemäß vorstehender Anweisung vom Zugang zum Notariat ausgeschlossen sein, setzen Sie sich bitte telefonisch bzw. schriftlich oder per E-Mail unter zentrale@notar-knobloch.de mit uns in Verbindung. In diesem Fall besteht in der Regel die Möglichkeit, dass Sie in geeigneter Weise vertreten werden.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr und hoffen, Ihnen baldmöglichst wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen zu können.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Notariat Dr. Knobloch

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

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