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Dr. med. dent. Karin Schweiger in Perchtoldsdorf

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Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 14:00
Dienstag
12:00 - 18:00
Mittwoch
12:00 - 18:00
Donnerstag
08:00 - 14:00
Freitag
08:00 - 12:00
13:00 - 18:00

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Dr. med. dent. Karin Schweiger Ärzte

Dr.-Natzler-Gasse 8
2380 Perchtoldsdorf

Beschreibung

Neben allgemeinen zahnärztlichen Leistungen, bieten wir in unserer Praxis Kieferorthopädie und Zahnregulierungen.
Dr. Karin Schweiger ist in unserer Praxis Ihre Ansprechpartnerin für Kieferorthopädie und Zahnspangen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Neben herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen, bieten wir unseren Patienten auch unsichtbare Zahnspangen an. Dazu gehören unsichtbare Schienen und die innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik).
Nicht jeder hat von Natur aus gerade Zähne. Die Kieferorthopädie bietet zahlreiche Möglichkeiten Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren.
Für jedes Anliegen finden wir eine individuelle Lösung! Das Ziel ist eine ästhetische und funktionelle Verbesserung und ein gut funktionierendes Kausystem.
Wir erstellen vor jeder Behandlung einen individuellen Therapieplan. Dieser basiert auf einer exakten Analyse aller diagnostischen Unterlagen.

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die neue Kassenzahnspange oder „Gratiszahnspange“, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit gravierenden Fehlstellungen.

Als qualifizierter Vertragspartner begleiten wir Sie und Ihr Kind bei der Behandlung mit der Gratiszahnspange – von der Evaluierung der Kieferfehlstellung im Zuge eines Beratungsgesprächs bis hin zu einem strahlenden Lächeln.

Wer bekommt die Gratiszahnspange?

Der Patient/die Patientin muss jünger als 18. Jahre alt sein und eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ muss vorliegen. (IOTN 4 oder 5)

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Zahnspange von der Krankenkasse zur Gänze übernommen. Es handelt sich dabei um eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets. Die Hauptbehandlung ("Gratiszahnspange") darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Aufzahlungen für Keramikbrackets sind, bei Inanspruchnahme des Zuschusses der Krankenkasse, nicht zulässig.

Nähere Informationen über uns und unser gesamtes Leistungsspektrum erfahren sic

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